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Posted by Markus Wals

Umsatzsteuer bei Marktplatzverkäufen: Was weclapp automatisch richtig macht, und wo du Regeln setzen musst

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Umsatzsteuer bei Marktplatzverkäufen: Was weclapp automatisch richtig macht, und wo du Regeln setzen musst

Kurz gesagt: Verkaufst du aus einem Lager in Deutschland über einen Marktplatz, bleibst du Schuldner der Umsatzsteuer, der Marktplatz haftet nur mit. weclapp bildet den Satz je Auftrag aus Versandland, Empfängerland, Artikelsteuersatz und Kundenart, und wo eine Regel fehlt, greifen 19 Prozent. Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung.

Die Steuerfragen aus Marktplatzprojekten lauten selten „Wie hoch ist der Satz?“. Sie lauten: „Warum steht bei manchen Amazon-Bestellungen 0 Prozent, obwohl keine USt-IdNr. hinterlegt ist?“, „Amazon UK stellt mit 20 Prozent aus, was mache ich mit meiner Rechnung?“, „Wie läuft OSS bei Marktplatzverkäufen?“ Jede dieser Fragen hat eine Antwort im Gesetz und eine in weclapp. Beide gehören zusammen.

1. Wer schuldet die Steuer: du oder der Marktplatz?

Das Umsatzsteuergesetz kennt die Fiktion, dass der Marktplatz selbst als Lieferer gilt. Sie greift in zwei Fällen: wenn der Händler nicht in der EU ansässig ist, und beim Fernverkauf von Ware, die aus einem Drittland eingeführt wird, bis 150 Euro Sachwert. Das steht in § 3 Abs. 3a UStG. Für einen Händler mit Sitz und Lager in der EU greift sie nicht. Du bleibst Lieferer, deine Rechnung trägt deine Steuer.

Was der Marktplatz stattdessen hat, ist eine Haftung: Nach § 25e UStG haftet der Betreiber einer elektronischen Schnittstelle für die nicht entrichtete Steuer der Händler:innen, die über ihn verkaufen. Die Haftung entfällt, wenn der Händler eine gültige USt-IdNr. hat und der Betreiber nicht wissen musste, dass der Händler seinen Pflichten nicht nachkommt. Deshalb fragen Marktplätze die Nummer ab. eBay verlangt sie von allen Händler:innen, auch von Kleinunternehmer:innen.

Liegt deine Ware bei Amazon in einem anderen EU-Land, etwa über ein Lagerprogramm in Frankreich oder Polen, bist du dort steuerlich registriert und lieferst von dort. Das klärst du mit deiner Steuerberatung, bevor der erste Auftrag kommt.

Für dich heißt das: Die Steuer auf Marktplatzverkäufe ist deine Steuer. weclapp muss sie je Auftrag richtig berechnen, und der Marktplatz muss deine USt-IdNr. kennen. Beides prüfst du vor dem ersten Auftrag.

2. Wie bildet weclapp den Steuersatz?

weclapp entscheidet je Auftrag über eine Steuerregel aus vier Merkmalen: Versandland, Empfängerland, Steuersatz des Artikels und Kundenart. Fehlt eine passende Regel, greift der Fallback mit 19 Prozent Deutschland. Das ist der Grund, warum ein Auftrag aus Österreich oder ein ermäßigter Artikel plötzlich 19 Prozent trägt: Es gibt keine Regel für die Kombination, und der Fallback springt ein.

Der Vertriebskanal bestimmt dazu, ob der Marktplatz brutto oder netto liefert. Bei Mirakl-Marktplätzen rechnet unsere Anbindung die Positionen in den Modus deines Vertriebskanals um, mit einem Summenabgleich gegen die Bestellung.

Für dich heißt das: Lege für jedes Versandland, jedes Zielland und jeden Artikelsteuersatz eine Regel an, bevor der Kanal live geht. Ein Testauftrag je Land zeigt, ob der Fallback irgendwo zuschlägt.

3. Was passiert bei Geschäftskund:innen ohne USt-IdNr.?

Ein typischer Fehler: Amazon-Business-Bestellungen kamen als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung in weclapp an, obwohl keine USt-IdNr. des Käufers vorlag. Der Bestellbericht meldete eine Geschäftsbestellung, die Steuerregel für Kund:innen mit USt-IdNr. griff.

Steuerfrei ist eine innergemeinschaftliche Lieferung nach § 6a UStG nur, wenn der Abnehmer Unternehmer ist, für sein Unternehmen kauft und eine gültige USt-IdNr. eines anderen Mitgliedstaats verwendet. Ohne Nummer keine Befreiung. Seit Release 26.15.1 wendet weclapp die steuerfreie Regel bei B2B-Importen nur noch an, wenn eine USt-IdNr. in den Amazon-Daten steht. Die Kennzeichnung als Geschäftsbestellung allein reicht nicht mehr.

Für dich heißt das: Prüfe bei Aufträgen mit steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferung, ob am Kunden eine USt-IdNr. aus einem anderen EU-Land steht. Fehlt sie, stornierst du die Rechnung und stellst sie mit Steuer neu.

4. Ab wann gilt OSS?

Lieferst du aus Deutschland an Privatkund:innen in andere EU-Länder, gilt bis 10.000 Euro Umsatz EU-weit im Vorjahr und im laufenden Jahr dein deutscher Satz. Darüber liegt der Ort der Lieferung im Bestimmungsland, und du schuldest dort die Steuer. Das regelt § 3c UStG. Statt dich in jedem Land zu registrieren, meldest du diese Umsätze zentral über den One-Stop-Shop beim Bundeszentralamt für Steuern, nach § 18j UStG einheitlich für alle Mitgliedstaaten.

Für weclapp heißt das: Je Zielland eine Steuerregel mit dem dortigen Satz. Entscheidend ist das Empfängerland am Auftrag, nicht der Länder-Shop des Marktplatzes: Eine Bestellung über den französischen Shop kann nach Belgien gehen. Ob und ab wann du OSS nutzt, entscheidest du mit deiner Steuerberatung.

Für dich heißt das: Wenn du über Marktplätze ins EU-Ausland lieferst, zähle den Umsatz EU-weit, nicht je Land. Die Schwelle ist eine Summe.

5. Was gilt für Großbritannien und die Schweiz?

Außerhalb der EU dreht sich die Rolle, je nach Fall. In Großbritannien berechnet und führt der Marktplatz die Umsatzsteuer ab, wenn du keinen Sitz in Großbritannien hast und die Sendung aus dem Ausland kommt und höchstens 135 Pfund wert ist. Liegt die Ware in einem britischen Lager und verkaufst du als Händler ohne Sitz in Großbritannien über den Marktplatz, erbringst du eine Lieferung zum Nullsatz an den Marktplatz, der dann an die Kund:in verkauft. In der Schweiz gilt seit dem 1. Januar 2025 die Plattformbesteuerung: Bei Kleinsendungen gilt die Plattform gegenüber der Käufer:in als Leistungserbringerin, sobald sie mit solchen Lieferungen 100.000 Franken Umsatz in zwölf Monaten erzielt.

Zieht der Marktplatz die Steuer ein, brauchst du in weclapp für dieses Land eine eigene Steuerregel, denn der Fallback mit 19 Prozent ist hier falsch. Welche Rechnung du wem stellst und wie die Ausfuhr belegt wird, klärst du vor dem ersten Auftrag mit deiner Steuerberatung, nicht nach hundert.

Für dich heißt das: Für Großbritannien und die Schweiz brauchst du eigene Steuerregeln und einen eigenen Vertriebskanal je Marktplatz-Shop, damit der Fall am Auftrag erkennbar ist.

6. Wann entstehen doppelte Belege?

Amazon bietet an, Rechnungen für dich zu erstellen. OTTO Market stellt Kundenbelege grundsätzlich in deinem Namen aus. Schreibt weclapp zusätzlich eine Rechnung an die Kund:in, hat sie zwei Belege mit ausgewiesener Steuer. Das ist kein Schönheitsfehler, sondern doppelt ausgewiesene Umsatzsteuer.

Bei OTTO löst weclapp das selbst: Rechnungen aus importierten OTTO-Aufträgen sind gesperrt, weclapp importiert die Rechnung von OTTO. Bei Amazon entscheidest du: Entweder Amazon erstellt die Rechnungen, oder weclapp erstellt sie und lädt sie für amazon.de hoch, was den Umsatzsteuer-Berechnungsservice im Seller Central voraussetzt. Beides zugleich erzeugt Dubletten. Lässt du Amazon die Rechnungen schreiben, braucht der Amazon-Vertriebsweg in weclapp eine Anpassung, damit weclapp keine eigene Rechnung erzeugt. Dasselbe gilt für rückwirkend importierte Aufträge, für die Amazon schon Rechnungen gestellt hat.

Für dich heißt das: Ein Beleg je Bestellung, eine Quelle. Lege vor dem Start fest, wer die Rechnung schreibt.

Was du vor dem Go-live prüfst

  • Steuerregeln für jedes Versandland, Zielland und jeden Artikelsteuersatz, ein Testauftrag je Kombination.
  • Die steuerfreie B2B-Regel nur mit USt-IdNr. am Kunden.
  • Das Empfängerland am Auftrag, damit die Regel je Zielland greift.
  • Für Großbritannien und die Schweiz eigene Regeln und Kanäle.
  • Eine Rechnungsquelle je Marktplatz.

Nächster Schritt

Wenn bei dir Aufträge mit dem falschen Satz ankommen oder die Buchhaltung doppelte Belege findet, schauen wir im Vorgespräch auf deine Steuerregeln und Vertriebskanäle in weclapp. Die steuerliche Bewertung bleibt bei deiner Steuerberatung, die technische Umsetzung in weclapp übernehmen wir.

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