Das BMF unterscheidet seit 01.01.2025 zwei Arten. Eine E-Rechnung wird in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen. Alles andere, auch ein einfaches PDF per E-Mail, ist eine „sonstige Rechnung“ (BMF-FAQ, Stand März 2026, Frage 2). Eine PDF ist keine E-Rechnung im Sinne des § 14 UStG. Prüf in der Dokumentation deines Billing- oder Zahlungstools, welches Format herauskommt.
weclapp erstellt Ausgangsrechnungen im ZUGFeRD-Profil EN 16931 (Comfort); in den globalen Einstellungen schaltest du ZUGFeRD-Daten für alle PDF-Rechnungsdokumente zu. XRechnung erzeugst du über eine optionale Workflow-Aktion. Bei Abweichungen zählt bei ZUGFeRD der strukturierte Teil.
Das ersetzt keine Steuerberatung.