- UN-Nummer und offizielle Benennung, bei n.a.g.-Stoffen mit technischem Namen aus dem Artikel
- Klasse, Verpackungsgruppe und Tunnelbeschränkungscode aus der Gefahrgutdatenbank
- Anzahl und Art der Versandstücke, Nettomenge je Stoff
- Absender:in und Empfänger:in aus der weclapp-Lieferung
- Notfallkontakt aus der zentralen Konfiguration
- Punktesumme nach ADR 1.1.3.6 mit vorgeschlagenem Vermerk – siehe ADR-Punkte und 1000-Punkte-Regel
Die Pflichtangaben selbst regelt ADR 5.4.1.1; die Wirtschaftskammer Österreich stellt den Vorschriftentext bereit.